
Der Auftraggeber (Mieter) erhält von der - Wolfgang Sigg GmbH, Zi.-u. Wohnungsvermittlung - MrLiving, Mitwohnzentrale (im folgenden MWZ genannt) auf Anfrage schriftlich, per Fax, per Email oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies der MWZ umgehend mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen. Spätestens durch die Anmietung eines Objektes eines durch uns nachgewiesenen Anbieters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
Die Angebote der MWZ sind vertraulich zu behandeln! Bei Zuwiderhandlungen haftet der Auftraggeber für die volle Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Die MWZ weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen nach Abschluss allein der Vermieter und der Auftraggeber. Die MWZ haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.
Der Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages über eines der bekannt gegebenen Objekte ist der MWZ unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Mietvereinbarung mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebots statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat die MWZ die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, so steht der MWZ die Provision nach dem/den zustande gekommenen Geschäft/en zu. Die Übergabe eine Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich der MWZ unter Angabe der neuen Adresse mitzuteilen.
Mit Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von einer Monatsmiete zuzüglich 19 % MwSt, also insgesamt 119 % einer Monatsmiete sofort fällig.
Die Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsgebühr ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene und von der MWZ weitergegebene Pauschalmiete, soweit nicht bereits gesonderte Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzins haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
Die MWZ gewährt für Mietverträge unter 6 Monaten eine freiwillige Provisionsstaffel, die Teilfälligkeiten der Gesamtprovision bezeichnen. Die Teilfälligkeit entfällt, wenn eine Verlängerung der Mietdauer und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch verschwiegen wird.
Berechnungstabelle der Provisionsteilbeträge entsprechend der vereinbarten Mietdauer:
bis 1 Monat 25 % + MwSt = 29,75 % einer Monatsmiete
bis 2 Monate 40 % + MwSt = 47,6 % einer Monatsmiete
bis 3 Monate 55 % + MwSt = 65,45 % einer Monatsmiete
bis 4 Monate 70 % + MwSt = 83,3 % einer Monatsmiete
bis 5 Monate 85 % + MwSt = 101,15 % einer Monatsmiete
bis 6 Monate 100 % + MwSt = 119,0 % einer Monatsmiete
mehr als 6 Monaten 100 % + MwSt = 119,0 % einer Monatsmiete
Sollte bei einer ursprünglichen Mietdauer von weniger als 6 Monaten eine nachträgliche Mietdauer vereinbart werden, so bemisst sich der Provisionsanspruch der MWZ entsprechend der obigen Tabelle nach der vereinbarten Gesamtdauer. Für diesen Fall gilt die Gesamtmietdauer rückwirkend von Anfang an als vereinbart.
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, gleich durch wen oder aus welchem Rechtsgrund, begründet keinerlei Ansprüche gegen die MWZ. Der Anspruch der MWZ auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene, Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt. Dies gilt entsprechend, wenn das Mietverhältnis von beiden Parteien auch schon vor dem vorgesehenen Vertragsbeginn einvernehmlich aufgelöst wird. Nur wenn der Vermieter nachweislich die mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, und es dadurch zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses kommt, besteht Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Vermittlungsgebühr.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Vermittlungsbedingungen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
|